Die Landeszahnärztekammer ist wie die Landesärztekammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie agiert in zahnärztlicher Selbstverwaltung und hat in jedem Bundesland einen festen Sitz, in einigen Ländern auch mehrere Niederlassungen. Die Landeszahnärztekammer verpflichtet jeden Zahnarzt in Deutschland zur Mitgliedschaft. Die Zahnärzte müssen Mitgliedschaftsbeiträge leisten. Die Mitgliedschaftsbeiträge unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern und Kammern. Für diese Beiträge fungiert die Landeszahnärztekammer nicht nur als Interessenvertretung der in Deutschland ansässigen Zahnärzte, sondern übernimmt auch diverse Aufgaben wie beispielsweise die Aufsicht über die gesetzlichen Voraussetzungen für Zahnärzte. Juristische Belange der Zahnärzte werden über die Landeszahnärztekammer durchgesetzt. Grobe Verstöße gegen die Ethik im zahnärztlichen Beruf können zu einem Berufsverbot und zum Ausschluss aus der Landeszahnärztekammer führen.
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