Die Landesversicherungsanstalten waren ursprünglich die Trägerorganisationen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie waren zuständig für Arbeiter, Gewerbetreibende und Handwerker. Die Landesversicherungsanstalten gewährten Leistungen, die aufgrund eines Rentenanspruchs entstanden, aber auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die körperliche und geistige Fähigkeiten eines Menschen nach Krankheit oder Unfall wieder herstellen sollten. Die Landesversicherungsanstalten waren als Körperschaft des öffentlichen Rechts eigenständig verantwortlich für ihren Haushalt und ihre Vermögenswerte und waren in jedem Bundesland vertreten. Nach der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Landesversicherungsanstalten zur Organisation der deutschen Rentenversicherung. Trotz der Umstrukturierung sind die erarbeiteten Ansprüche der pflichtversicherten Personen selbstverständlich erhalten geblieben. Versicherte erhalten jetzt in regelmäßigen Abständen Informationen über den aktuellen Stand ihrer künftigen Rente.
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