Kuren zählen zu den Heilmaßnahmen, die im Rahmen einer Erkrankung zur Rehabilitation des Patienten von Ärzten empfohlen werden. Nach längeren Erkrankungen oder nach schweren Unfällen stellen Kuren häufig eine notwendige Maßnahme dar, damit der Patient sich erholen und wieder leistungsfähig werden kann. Nach Herzinfarkten werden häufig Kuren verschrieben, aber auch nach anderen Erkrankungen, die durch Stress ausgelöst wurden, ist eine Kur häufig notwendig. Sowohl Ernährungsstörungen wie chronisches Untergewicht können in Kuren behandelt werden als auch seelische Erkrankungen. Mütter, die durch ihre Erziehungsarbeit überfordert sind, können gemeinsam mit ihren Kindern eine Mutter-Kind-Kur beantragen. Kuren können sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden. Bei ambulanten Kuren trägt die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss zu den Verpflegungskosten. Bei stationären Kuren trägt die Krankenkasse die Kosten vollständig, sofern die Kur bewilligt wurde. Der Patient zahlt einen Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro pro Tag, dieser ist jedoch auf 28 Tage pro Jahr begrenzt, beträgt also höchstens 280,00 Euro. Gesetzlich Versicherte müssen eine Kur, die der Arzt empfohlen hat, vorab bei der Krankenkasse beantragen und die Kur wird nur bei medizinischer Notwendigkeit voll übernommen. Privat Versicherte können den Kurtarif mit einschließen lassen. Der Versicherte kann bei Abschluss wählen, ob er die Übernahme der Kurkosten in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen als Erstattung oder einen pauschalen Tagesgeldsatz wünscht.
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