Krankheiten umfassen alle Störungen in der Gesundheit, die einen Menschen beeinträchtigen. Dies kann ein harmloser Schnupfen sein, eine Erkältung oder eine schwere Grippe oder Bronchitis, aber auch Erkrankungen der Schilddrüse, des Herzens oder gar eine Krebserkrankung. Auch seelische Erkrankungen zählen zu den Krankheiten, da sie in der Regel die Lebensqualität beeinflussen und häufig auch körperliche Krankheiten hervorrufen. Liegen Störungen in der Gesundheit vor, hat der Versicherte Anspruch darauf, einen Arzt aufzusuchen und behandelt zu werden. Der Arzt hat bei gesetzlich Versicherten die Pflicht, eine wirtschaftlich sinnvolle Therapie zu verordnen. Das bedeutet, dass die günstigste Therapie gewählt werden muss und auch die günstigsten Medikamente. In der privaten Krankenversicherung haben behandelnde Ärzte einen größeren Spielraum. Der privat Versicherte hat, je nach gewähltem Tarif, in der Regel Anspruch auf bessere Medikamente, auch wenn diese teurer sind. Krankheiten werden nach chronischem und akutem Verlauf unterschieden. Chronische Krankheiten sind unbedingt beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung anzugeben. Allerdings müssen auch akute Erkrankungen angegeben werden, sofern sie für den Versicherungsverlauf relevant sind.
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