Der Begriff der Kostenübernahmeerklärung entstammt der privaten Krankenversicherung. Nach dem Kostenerstattungsprinzip erstattet die private Krankenversicherung ihren Versicherten die Kosten für Leistungen, die im Tarif vereinbart sind, abzüglich des vertraglich vereinbarten Eigenanteils. Dies gilt für die üblichen ärztlichen Leistungen. Steht jedoch ein Klinikaufenthalt an, kann vom Versicherten nicht erwartet werden, dass er die hohen Kosten des Aufenthaltes einschließlich eventueller Operationskosten selbst trägt. Der Versicherte gibt hierfür in der Klinik seine Versicherungsnummer und seine Krankenkasse an. Das Krankenhaus verhandelt über die Kostenübernahme direkt mit der privaten Krankenversicherung. Diese sendet eine Kostenübernahmeerklärung an die behandelnde Klinik, die dann direkt mit der Gesellschaft abrechnen kann. Eine Kostenübernahmeerklärung ist jedoch nur einmalig gültig. Wenn ein nächster Krankenhausaufenthalt notwendig wird, muss eine weitere Kostenübernahmeerklärung von Krankenversicherung angefordert werden.
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