Im Kostenerstattungsprinzip geht es um die Erstattung der medizinischen Leistungen innerhalb der Krankenversicherung. Man spricht hier vom Sachleistungsprinzip und vom Kostenerstattungsprinzip. Das Kostenerstattungsprinzip entstammt der privaten Krankenversicherung. Der Versicherte nimmt medizinische Leistungen in Anspruch, wie Hilfsmittel oder Medikamente, und begleicht die Rechnung hierfür zunächst selbst. Diese Rechnung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nach dem Kostenerstattungsprinzip an den Versicherten zurück, sofern die in Anspruch genommenen Leistungen dem gewählten Tarif entsprechen. Abgezogen wird hier nur der vertraglich vereinbarte Eigenanteil des Versicherten pro Kalenderjahr. Im Falle eines teuren stationären Aufenthaltes jedoch gilt die Versicherungskarte bzw. die Klinikcard des Versicherten. In diesem Fall rechnet die Klinik für erbrachte Leistungen direkt mit der Krankenversicherung ab. Das Sachleistungsprinzip entspricht der gesetzlichen Krankenkasse und bedeutet, der Versicherte erhält die Leistungen, die im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind, und muss hierfür nicht direkt zahlen. Inzwischen dürfen jedoch auch privat Versicherte wählen, ob sie das Sachleistungsprinzip oder das Kostenerstattungsprinzip in Anspruch nehmen möchten.
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