Die Kostenbefreiung entstammt begrifflich der gesetzlichen Krankenversicherung und tritt dann in Kraft, wenn bestimmte Voraussetzungen beim Versicherten vorliegen. Jeder Versicherte hat im Sinne der sozialen Gerechtigkeit Anspruch auf Kostenbefreiung, sofern er Bedürftigkeit nachweisen kann. Ein chronisch Kranker hat beispielsweise das Recht, sich von den Zuzahlungen für seine regelmäßig benötigten Medikamente befreien zu lassen. Auch für sonstige medizinische Leistungen gilt er als befreit im Rahmen seiner Krankheit. Die Kostenbefreiung kann vollständig, aber auch nur teilweise erfolgen. Die vollständige Kostenbefreiung gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren automatisch. Die teilweise Kostenbefreiung erfolgt auf Antrag und betrifft vorwiegend die Zuzahlungen zu Medikamenten, sofern die Zuzahlung aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel als unzumutbar angesehen werden kann. Fahrtkosten und Zahnersatz sind in der Regel von der Kostenbefreiung ausgenommen. Jedoch gibt es hinsichtlich der Fahrtkosten Ausnahmen, wie beispielsweise bei Nierenkranken, die mehrmals pro Woche zur Dialyse gebracht werden müssen. In der Regel wird hier der Krankentransport von den Krankenkassen übernommen.
GELD.de Tipp:
Ob private Krankenversicherung oder
gesetzliche Krankenversicherung,
mit
dem GELD.de Krankenversicherungsvergleich
finden Sie den optimalen Krankenver-
sicherungstarif für sich.
HIER geht's zum Vergleich der Krankenversicherungen...
Zum Jahreswechsel hatten viele Anbieter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung verteuert. Mit einem PKV-Wechsel konnten aber Privatversicherte einige hundert Euro sparen. Wie ein Umfrage der Verbraucherzeitschrift... [mehr]
Das Bundesjustizministerium will die Rechte für Kunden einer privaten Krankenversicherung (PKV) stärken. So soll es beispielsweise Verbesserungen bei der Kostenübernahme geben. Bundesjustizministerin Sabine... [mehr]
Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung verteuern die PKV-Tarife. Nun könnte damit bald Schluss sein, wenn ein Angebot speziell für Beitragssäumige auf den Weg gebracht wird. Durch Versicherte, die Ihre Beiträge... [mehr]
Mit dem 1. Januar 2012 steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung auf knapp 280 Euro. Wer als Angestellter oder Arbeiter über der Versicherungspflichtgrenze (2011: 49.500 Euro; 2012: 50.850... [mehr]
Angesichts massiver Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung fordert der Bund der Versicherten (BdV) eine bessere Berechnung der Versicherungsbeiträge. Verbraucher klagen über PKV-Beitragssteigerungen von... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen