Die Klinkcard ist in der privaten Krankenversicherung üblich. Es handelt sich hierbei um einen Ausweis für den Privatversicherten, der dessen Mitgliedschaft bestätigt und im Falle eines Krankenhausaufenthaltes vorgezeigt werden muss. Über die Klinikcard erhält die Klinik somit die Bestätigung der Krankenversicherung des Patienten und darf somit der entsprechenden Krankenkasse die Kosten in Rechnung stellen. Der Versicherte erhält die Klinikcard erst nach einem gewissen Zeitraum in der privaten Krankenversicherung. Bis dahin muss er seine Beiträge pünktlich und gewissenhaft gezahlt haben. Nur wer eine Vollversicherung abgeschlossen hat, erhält die Klinikcard. Für Zusatzversicherungen von eigentlich gesetzlich Versicherten wird keine Klinikcard ausgestellt, da die Kosten für die stationäre Aufnahme und die Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
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