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Kindernachversicherung

Eltern, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Nachwuchs erwarten, müssen sich um dessen Krankenversicherung keine Sorgen machen. Der Versicherungsschutz beginnt automatisch mit der Geburt des Kindes. Grundsätzlich gilt Gleiches auch für Privatversicherte - der Versicherungsschutz für das Kind beginnt mit der Geburt und ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Voraussetzung jedoch ist, dass ein Elternteil seit mindestens drei Monaten im Rahmen der privaten Krankenversicherung versichert war. Das Neugeborene muss innerhalb von zwei Monaten rückwirkend ab dem Tag der Geburt bei der Versicherung nachversichert werden. Der Versicherungsschutz aus der Kindernachversicherung darf nicht höher sein als der für das versicherte Elternteil. Im Falle einer Adoption ist die Rechtslage ähnlich, es muss eine Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten stattfinden. Sollte für das Kind ein erhöhtes Risiko bestehen, kann und darf die Krankenkasse einen Risikozuschlag erheben.

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