Die kassenärztliche Versorgung der Patienten ist die medizinische Betreuung der Bürger durch ihren Hausarzt oder einen Facharzt. Jeder Bürger hat das Recht auf eine medizinische Versorgung durch einen Arzt, der bei den Krankenkassen zugelassen ist. Die kassenärztliche Versorgung beinhaltet sämtliche Maßnahmen, die zur Diagnose von Krankheiten und deren Behandlung und Therapie notwendig werden, auch wenn an einen Facharzt oder eine Klinik überwiesen werden muss. Der stationäre Aufenthalt ist ebenfalls in der kassenärztlichen Versorgung enthalten, sofern er notwendig wird. Sämtliche Leistungen am Patienten, die im Rahmen der Versorgung erbracht werden, müssen strikt dokumentiert werden, auch die pflegerischen Maßnahmen, die nicht zu den ärztlichen Leistungen gehören, im Rahmen eines Aufenthaltes in einer Klinik jedoch notwendig werden. Ärzte sowie Krankenhäuser rechnen diese Leistungen nach der Behandlung oder bei langwierigen Therapien auch während der Behandlung mit den Krankenkassen ab.
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