Auch Mediziner unterliegen klaren, gesetzlichen Regelungen, die im Kammergesetz festgehalten sind. Für Ärzte ist je nach Fachrichtung die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Veterinärkammer oder die Apothekerkammer zuständig. Die Bundeskammern sind in einzelne Landeskammern unterteilt. Hier werden die Interessen der Ärzte vertreten, aber auch deren Pflichten sind im Kammergesetz eindeutig festgelegt. Wichtige Aufgaben der Ärztekammern sind außerdem die Aufklärung der Bevölkerung zu Neuerungen in der Medizin, die Organisation von Fortbildungsmaßnahmen für Ärzte und die Qualitätssicherung innerhalb der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die ethischen Grundlagen der ärztlichen Tätigkeiten sind ebenfalls im Kammergesetz festgehalten. Ärzte, die aufgrund grober Verstöße ihre Zulassung verlieren, werden aus der Ärztekammer ausgeschlossen. Je nach Verstoß kann dies einen zeitlich befristeten Ausschluss bedeuten oder einen vollständigen Ausschluss.
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