Der Begriff Jahresarbeitsverdienstgrenze ist eigentlich nicht korrekt, hat sich aber als zusätzliche Bezeichnung für die Jahresarbeitsentgeltgrenze etabliert. Die Jahresarbeitsverdienstgrenze bezeichnet nichts anderes als das Erreichen der Versicherungspflichtgrenze, die derzeit bei 48.600 Euro pro Jahr liegt. Sämtliche Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer fließen mit in die Berechnung der Jahresarbeitsverdienstgrenze ein: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Bonuszahlungen, Provisionen, Geschäftswagen als geldwerter Vorteil. Wer in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsverdienstgrenze erreicht, hat einen Anspruch auf Aufnahme in der privaten Krankenversicherung und kann sich mit einem formlosen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wer die Jahresarbeitsverdienstgrenze erreicht hat und berechtigt ist, eine private Krankenversicherung abzuschließen, ist mit dieser Variante nicht nur besser abgesichert, sondern spart auch hohe Summen in den Beiträgen ein. Da man den höchsten Beitragssatz zahlt, wenn ,man mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt.
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