Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, liegt derzeit bei einem Jahresgehalt von 48.600 Euro. In die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze fließen alle Zahlungen ein, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber leistet, wie Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sämtliche Bonuszahlungen. Auch die Nutzung von Geschäftswagen wird als geldwerter Vorteil mit einbezogen. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschreitet, kann sich im vierten Kalenderjahr von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Der Arbeitnehmer kann allerdings auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, wird dann aber die höchsten Beitragssätze zahlen müssen, während er bei der privaten Krankenversicherung möglicherweise nur den halben Beitrag zu zahlen hätte.
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