Das wertvollste Gut eines Menschen im Leben ist die Gesundheit und damit die Arbeitskraft. Geht die Arbeitskraft verloren, spricht man von Invalidität. Je nach Grad der Invalidität kann die Arbeitskraft vollständig oder nur teilweise verloren gehen. Bei einem vollständigen Verlust der Arbeitskraft ist der Betroffene grundsätzlich nicht mehr fähig zu arbeiten und sich selbst finanziell zu unterhalten. Diese Invalidität hat zur Folge, dass er auch nicht in der Lage ist, in einem anderen Beruf zu arbeiten, bei dem die bestehenden Einschränkungen nicht hinderlich wären. Bei einer teilweise verloren gegangenen Arbeitskraft spricht man von einer Erwerbsminderung. Im Falle einer Erwerbsminderung ist es dem Betroffenen vielleicht nicht mehr möglich, den erlernten Beruf auszuüben, er hat in diesem Fall aber noch die Möglichkeit, einen anderen Beruf zu ergreifen, gegebenenfalls eine Umschulung zu machen um in einem anderen Beruf zu arbeiten, in dem die Einschränkungen nicht hinderlich sind.
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