In allen Versicherungsverträgen, so auch in der privaten Krankenversicherung, existiert eine Klausel zu den Versicherungsbedingungen bei inneren Unruhen. Innere Unruhen betreffen in der Regel alle Schäden, die dadurch entstehen, dass Menschenmassen unter Anwendung von Gewalt Risikosituationen schaffen, die in den Folgen nur schwer einzuschätzen sind. Schäden, die durch innere Unruhen entstehen, sind in der Regel von der Versicherung ausgenommen, allerdings bezieht sich dies vorwiegend auf Sachversicherungen wie Hausrat, Rechtsschutz und Haftpflichtversicherungen. Im Versicherungsvertrag ist diese Klausel in ihren einzelnen Bestandteilen nachzulesen. Bezüglich der Krankenversicherung können Schäden durch innere Unruhen nicht vollständig ausgeschlossen werden, denn ein Anspruch auf ärztliche Versorgung besteht immer. Je nach Lage in der Bevölkerung, geht es bei inneren Unruhen jedoch grundsätzlich um die Basisversorgung einzelner verletzter Personen. Auch wer Chefarztbehandlung und Genesung im Einzelzimmer vereinbart hat, wird nur eine Basisversorgung erhalten, denn im Fall von inneren Unruhen kann eine bevorzugte Behandlung nicht mehr garantiert werden.
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