Impfungen zählen zu den Leistungen, die bei Notwendigkeit von den Krankenkassen übernommen werden. Die Notwendigkeit besteht beispielsweise bei Säuglingen und Kindern hinsichtlich Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Diphterie, Tetanus, Pocken oder Kinderlähmung. Auch Erwachsene haben einen Anspruch auf notwendige Impfungen oder Nachimpfungen. Die Tetanus-Impfung beispielsweise sollte regelmäßig aufgefrischt werden. Welche Impfungen die Krankenkassen als notwendig betrachten, kann erfragt werden. Die meisten Krankenkassen haben hierzu Informationen auf ihren Webseiten hinterlegt. Impfungen, die aus Gründen von Auslandsaufenthalten notwendig werden, müssen in der Regel privat gezahlt werden. Impfungen wie die Grippe-Impfung werden zwar empfohlen, müssen jedoch auch privat finanziert werden. Die Impfung gegen Gebärmutterhals-Krebs wird jungen Mädchen empfohlen und bezahlt, Frauen in fortgeschrittenem Alter müssen die Impfung selbst zahlen. Die privaten Krankenkassen zeigen sich bei der Kostenübernahme für Impfungen wesentlich kulanter als die gesetzlichen Krankenkassen. Welche Impfungen jedoch übernommen werden, ist im Versicherungsvertrag im einzelnen nachzulesen oder bei der Gesellschaft zu erfragen, denn die Kostenübernahme ist meist abhängig vom gewählten Tarif.
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