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Honorar

Jeder niedergelassene Arzt arbeitet auf der Basis eines Honorars. Seitens des Gesetzgebers wurde ein Leistungskatalog entwickelt, in welchem jede ärztliche Leistung aufgeführt ist und mit einer bestimmten Punktmenge gekennzeichnet ist. Der Arzt rechnet sein Honorar für die erbrachte Leistung nach diesen Punkten ab. Die Abrechnung erfolgt immer zum Ende eines Quartals mit der kassenärztlichen Vereinigung. Die Krankenkassen überweisen daraufhin das dem Arzt zustehende Honorar. Diese Regelung ist allerdings inzwischen heftig umstritten. Für jeden Patienten steht ein bestimmter Betrag pro Quartal zur Verfügung. Wenn die Ärzte die Leistungen im pro Kopf Honorar im Quartal überschreiten, so kann der Betrag nicht aufgestockt werden. Unter Umständen kann das bedeuten, dass der Arzt einen Teil des Honorars für seine erbrachten Leistungen nicht erhält.

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