Das Gehör ist eines der wichtigsten Sinne des Menschen. Wir brauchen unser Gehör, um Gefahren wahrzunehmen, aber auch, um soziale Kontakte pflegen zu können. Wer Gehörprobleme hat, benötigt aus diesem Grund Hörhilfen. Hörhilfen werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen, wenn der Facharzt den Schaden festgestellt hat und ein Rezept für eine Hörhilfe ausgestellt hat. Bevor man allerdings eine Hörhilfe kauft, sollte man den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Der Antrag wird geprüft und es wird eine entsprechende Summe bewilligt. Diese entspricht allerdings nur der günstigsten Lösung für eine Hörhilfe. Wer höherwertige Hörhilfen in Anspruch nehmen möchte, muss die Differenz selbst tragen. Die private Krankenversicherung zeigt sich hier wesentlich kulanter und übernimmt die Kosten für eine gekaufte Hörhilfe nach der Einreichung der Rechnung. Jedoch muss der Versicherte hier den im Vertrag vereinbarten Eigenanteil pro Kalenderjahr berücksichtigen. Sofern dieser bereits erbracht wurde, wird die Rechnung für die Hörhilfe vollständig erstattet, ist der Eigenanteil noch nicht erbracht, so übernimmt die Krankenversicherung zumindest einen Anteil.
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