Gesetzlich Versicherte, die einen Gehörschaden haben und eine Hörhilfe benötigen, haben Anspruch auf die Kostenübernahme des Hörgerätes seitens der Krankenkasse. Allerdings übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich nur die Kosten für das günstigste Gerät, das aktuell auf dem Markt angeboten wird. Wer gesetzlich versichert ist und ein besseres Hörgerät haben möchte, hat zwar Anspruch auf die Hörgeräteversorgung, jedoch nur bis zu einem gewissen Betrag - die Differenz für die bessere Version muss er selbst tragen. Privat Versicherte sind bei der Hörgeräteversorgung besser gestellt. Die Kosten für das Hörgerät, auch wenn es kostenintensiveres Modell ist, werden vollständig erstattet. Hier ist jedoch immer der im Vertrag vereinbarte Eigenanteil des Versicherten zu berücksichtigen. Auch Wartungsarbeiten oder Reparaturarbeiten an einem bereits vorhandenen Hörgerät zählen zur Hörgeräteversorgung und werden erstattet.
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