Zu den Heil- und Hilfsmitteln, die von den Krankenkassen übernommen werden müssen, zählen auch Hörgeräte. Ein Mensch mit einem geschädigten Gehör kann Gefahren im Alltag häufig nicht rechtzeitig wahrnehmen und nicht in der gewöhnlichen Form am sozialen Leben teilnehmen. Hörgeräte sind also nicht nur ein wichtiger Schutz vor Gefahren im Alltag, sondern auch ein wichtiges Hilfsmittel zur Erhaltung der Lebensqualität. Versicherte haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Hörgeräte, hierunter fallen auch die Kosten, die für Reparaturen oder Wartungen an vorhandenen Hörgeräten durchgeführt werden müssen. Jedoch wird von den gesetzlichen Krankenkassen immer nur die günstigste Lösung übernommen. Wer ein höherwertiges Gerät wünscht, muss die Differenz selbst tragen. Vor dem Kauf muss, auch bei Rezeptierung durch den Facharzt, bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Bevor ein Hörgerät gekauft wird, sollte man die Bewilligung abwarten, um die genaue Höhe der Kostenübernahme zu erfahren. Privat Versicherte müssen den Antrag nicht vorab stellen, es genügt, wenn sie nach dem Kauf das Rezept sowie die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung einreichen.
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