Sämtliche Mittel, die zur Behandlung einer Krankheit, zur Heilung und zur Folgetherapie eingesetzt werden, gelten als Heilmittel. Somit fallen unter diese Bezeichnung alle zur Therapie notwendigen Medikamente in sämtlichen verfügbaren Formen, beispielsweise Massagen, Krankengymnastik und bei seelischen Erkrankungen auch die Psychotherapie. Heilmittel sind vom Arzt möglichst kostengünstig zu verordnen, das bedeutet, der Arzt muss immer das Heilmittel rezeptieren, welches die geringsten Kosten verursacht. Die Kosten für notwendige Heilmittel müssen von den Krankenversicherungen übernommen werden. Jedoch unterscheidet sich hier die gesetzliche Krankenkasse von der privaten Krankenkasse: wer gesetzlich versichert ist, hat grundsätzlich nur einen Anspruch auf die günstigsten Heilmittel, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Privat Versicherte in den höheren Tarifen haben Anspruch auf die Kostenübernahme vieler Leistungen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, wie beispielsweise die ergänzende Behandlung durch den Heilpraktiker, ebenso haben sie Anspruch auf Medikamente der höheren Preisklasse.
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