Wenn der Arzt im Rahmen einer Therapie die Heilgymnastik für sinnvoll und notwendig hält, kann er hierfür ein Rezept ausstellen. Das Rezept wird meist für eine bestimmte Anzahl von Einzelbehandlungen in der Heilgymnastik ausgestellt und enthält sechs, acht oder zehn Anwendungen. Die Heilgymnastik kann der Patient dann bei einem hierfür ausgebildeten Krankengymnasten erhalten, in der Regel handelt es sich um Physiotherapeuten. Heilgymnastik wird häufig notwendig, wenn berufsbedingte Krankheiten für Einschränkungen im Bewegungsapparat sorgen, bei Gelenkschäden oder aber nach einem Unfall. Im Rahmen der Therapie durch die Heilgymnastik arbeitet der Therapeut mit speziellen Techniken, welche die betroffenen Körperregionen wieder dehnen und stabilisieren, also bewegungsfähig machen, und Schmerzen lindern sollen. Sofern ein Rezept vom Arzt vorgelegt werden kann, kommen die Krankenkassen für die Kosten der Heilgymnastik auf, gesetzlich Versicherte müssen jedoch einen Eigenanteil zahlen. Privat Versicherte erhalten, je nach dem Tarif, in dem sie versichert sind, in der Regel die Kosten für die Heilgymnastik vollständig erstattet.
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