Wenn die Behandlung eines Patienten aufwändige Maßnahmen erfordert und eine längere Therapie notwendig ist, stellt der Facharzt einen Heil- und Kostenplan auf. Dieser Heil- und Kostenplan umfasst die vollständige Planung der Therapie, auch im zeitlichen Ablauf, sowie die finanziellen Mittel, die aufgebracht werden müssen. Viele Patienten kennen den Heil- und Kostenplan aus der Zahnmedizin und der Kieferorthopädie. Empfänger des Heil- und Kostenplans sind immer die Vertragspartner des Facharztes, das bedeutet, sowohl die Krankenversicherung des Patienten als auch der Patient selbst erhält eine Durchschrift. Sofern ein Eigenanteil übernommen werden muss, muss der Patient den Heil- und Kostenplan unterschreiben und die Art der Bezahlung mit dem Facharzt vereinbaren. Eine Zahlung ist häufig auch in Raten möglich, muss aber in dieser Form mit dem Facharzt ausgehandelt werden. Handelt es sich um eine Behandlung, die von der Krankenkasse vollständig übernommen wird, so erhält der Versicherte lediglich eine Durchschrift zur Information.
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