Der Bundesausschuss der Ärzte hat die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien gemeinsam mit Vertretern der Krankenkassen erarbeitet. In den Ausarbeitungen sind die Grundsätze zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln in speziellen Bestimmungen festgelegt. Alle Heil- und Hilfsmittel werden hier genau definiert, ebenso legen die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien fest, in welchen Fällen diese verordnet werden dürfen. Dadurch ist eine bundesweit einheitliche Regelung entstanden, die besagt, welche Heil- und Hilfsmittel von den Krankenkassen für die Patienten übernommen werden müssen. Dennoch muss der Patient im Individualfall vorher die Kostenübernahme mit der Krankenkasse klären. Die Krankenkasse prüft nach der Antragstellung zur Übernahme von Heil- und Hilfsmitteln, ob der Bedarf wirklich besteht und ob es kostengünstigere Alternativen gibt. Heil- und Hilfsmittel umfassen sämtliche Medikamente, Operationen, Krankengymnastik, Massagen und orthopädischen Hilfsmittel, die notwendig werden, um den Zustand eines Patienten zu verbessern oder ihm die Umstände seiner Erkrankung wesentlich zu erleichtern. Der umfangreiche Katalog der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien ist öffentlich im Internet nachzulesen.
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