Viele schwangere Frauen wissen leider nicht, dass sie Anspruch auf die Hebammenhilfe haben. Die Hebammenhilfe umfasst die Beratung der werdenden Mutter in allen Fragen zur Schwangerschaft und der Geburt sowie die Betreuung im persönlichen Bereich. Die Hebammenhilfe kann auch bei einer Geburt in Anspruch genommen werden. Die betreuende Hebamme kommt dann zur Geburt auf die Station, sobald sie gerufen wird. Die Betreuung durch die Hebammenhilfe steht den Frauen aber auch nach der Geburt, in den Zeiten des Wochenbettes und während der Stillzeit, zu. Die Kosten hierfür übernehmen die Krankenkassen. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden, die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft können auch durch die Hebamme vorgenommen werden. Die Schwangere muss in diesem Fall nur zur Ultraschalluntersuchung ihren Gynäkologen aufsuchen. Geburtsvorbereitungskurse werden nur für die werdende Mutter, nicht aber für den Partner übernommen, möchte dieser teilnehmen, so hat er die Kosten hierfür selbst zu tragen. Sollte das Baby tot geboren werden, hat die Mutter ebenfalls Anspruch auf die Betreuung durch die Hebamme nach der Geburt. Auch im Fall einer Abtreibung besteht das Recht auf Hebammenhilfe.
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