Eine Hebamme ist entweder fest in einer Klinik auf einer gynäkologischen Fachabteilung angestellt oder sie ist freiberuflich tätig. Sie absolviert eine dreijährige Ausbildung in der Fachrichtung Gynäkologie und Entbindung sowie zur Versorgung von Säuglingen. Die Ausbildung wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Nach der Ausbildung ist die Hebamme eigenverantwortlich zuständig für die Betreuung der werdenden Mutter, ihrer Beratung und Pflege ab dem ersten Termin, aber auch während der Geburt und in der Phase des Wochenbetts und der Stillzeit - jedenfalls sofern sie freiberuflich tätig ist. Ihr Klientel betreut die freiberufliche Hebamme in deren Zuhause oder in ihren eigenen Räumlichkeiten. Die fest angestellte Hebamme betreut die werdende Mutter ab dem Moment der Einlieferung in die Klinik bis zur Entlassung. Sie überwacht eigenverantwortlich die Geburt und ruft den Arzt, sofern es zu Komplikationen kommt. Freiberufliche Hebammen rechnen ihre Honorare mit den Krankenkassen ab, fest angestellte Hebammen arbeiten im Schichtdienst in einer Klinik und erhalten ein festes Gehalt. Die Ausbildung findet an einer Hebammenschule statt und enthält auch einen umfangreichen praktischen Teil auf der Station einer Geburtsklinik. Freiberufliche Hebammen können auch im Rahmen der Familienhilfe minderjährige Mütter und deren Babys längerfristig betreuen.
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