In Bezug auf die Krankenversicherung gelten als Hausfrauen die Frauen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und sich ausschließlich um den Haushalt und vorhandene Kinder, also die Versorgung einer Familie, kümmern. Wenn der Ernährer der Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, so wird die Ehefrau beitragsfrei in dessen Krankenversicherung mitversichert. Eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist für Hausfrauen, deren Ehegatten pflichtversichert sind, nicht möglich. Ist der Ehegatte jedoch selbst privat krankenversichert, hat die Ehefrau einen Anspruch darauf, zu einem günstigen Beitrag in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Der gewählte Tarif darf jedoch nicht über dem des Hauptversicherten liegen, sondern muss gleichwertig oder niedriger ausfallen. Selbst eine private Krankenversicherung bei einem anderen Versicherer als dem, in dem der Gatte versichert ist abzuschließen, ist für Hausfrauen nicht möglich. Jedoch kann eine Hausfrau sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.
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