In der Regel hat jeder Bundesbürger einen Hausarzt, der als erster Ansprechpartner in gesundheitlichen Fragen gilt. Grundsätzlich ist mit dem Hausarzt ein Allgemeinmediziner gemeint, jedoch kann auch ein Internist als Hausarzt tätig werden, sofern er sich nicht auf das Fachgebiet der inneren Medizin spezialisiert hat. Personen, die bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen pro Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro entrichten. Dieses Geld nimmt der Hausarzt nur im Auftrag der Krankenkassen ein und muss es an diese weiterleiten. Privat Versicherte zahlen keine Praxisgebühr. Über die gezahlte Praxisgebühr erhält der Versicherte einen Beleg. Wenn im laufenden Quartal der Besuch eines Facharztes notwendig wird, kann der Versicherte sich eine Überweisung beim Hausarzt für den Besuch des Facharztes ausstellen lassen. Die Krankenkassen sind zunächst daran interessiert, dass gesundheitliche Fragen über den Hausarzt geklärt werden, da die Fachärzte höhere Honorare beanspruchen. Aus diesem Grund ist der Allgemeinmediziner in seiner Funktion als Hausarzt zuständig für ein erstes Diagnosebild oder einen ersten Diagnoseverdacht. Bei Bedarf wird er seinen Patienten an das zuständige Fachgebiet überweisen. Sofern der Hausarzt die Therapie selbst durchführen kann, ist das Einschalten eines Facharztes unnötig.
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