Die hausärztliche Versorgung ist die Erstversorgung durch den Hausarzt bei gesundheitlichen Problemen. Bei einem Hausarzt handelt es sich in der Regel um einen Allgemeinmediziner, der als erste Anlaufstelle gilt, wenn ein Versicherter erkrankt. Wird keine Behandlung einer Krankheit oder Absicherung einer Diagnose durch einen Facharzt benötigt, kann der Allgemeinmediziner die Therapie des Versicherten als hausärztliche Versorgung übernehmen. Sollte eine fachärztliche Behandlung notwendig werden, stellt der Hausarzt eine Überweisung an den Facharzt aus. Gesetzlich Versicherte zahlen für die hausärztliche Versorgung in jedem Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro, sofern der Arzt in diesem Quartal aufgesucht wird. Diese Praxisgebühr ist für die Krankenkassen bestimmt und stellt kein Zusatzeinkommen für den Arzt dar - er muss die Praxisgebühr vollständig an die Krankenkassen abführen. Stellt er im laufenden Quartal eine Überweisung an einen Facharzt aus, muss die Praxisgebühr kein zweites Mal gezahlt werden. Privat Versicherte sind von der Zahlung der Praxisgebühr ausgenommen, da diese nur von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben wird.
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