Wenn eine Person auf grund von Alter oder aber ausgelöst durch Unfall oder Krankheit sich nicht mehr selbst versorgen kann, so kann unter Umständen eine häusliche Pflegehilfe beantragt werden. Der Antrag hierfür wird bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Jedoch übernehmen die Krankenkassen nur pflegerische Leistungen, für die Erledigung der Arbeiten im Haushalt müssen die betroffenen Personen oder deren Angehörige andere Lösungen finden. Die häusliche Pflegehilfe wird vom ambulanten Pflegedienst gesendet und kommt zu festgelegten Zeiten um die notwendigen, pflegerischen Tätigkeiten durchzuführen. Die Tätigkeiten müssen streng dokumentiert werden. Die häusliche Pflegehilfe übernimmt dabei die medizinische als auch die pflegerische Versorgung des Patienten. Die Abrechnung erfolgt über den ambulanten Pflegedienst mit der Krankenkasse des Patienten. Ergeben sich Differenzbeträge aus der bewilligten Leistung und dem tatsächlichen Betrag für die erbrachte Leistung, so muss der Patient diesen Differenzbetrag selbst zahlen. Die häusliche Pflege ist meist bei älteren Patienten üblich. Jüngere Patienten, die auf vorübergehende Pflege angewiesen sind, beispielsweise nach Unfall oder Krankheit, werden meist in umfangreiche Rehabilitationsmaßnahmen geschickt, da hier noch Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes besteht.
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