Der Begriff Grundpflegekommt am häufigsten im Zusammenhang mit der Pflege in stationären Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern vor, jedoch wird Grundpflege auch im ambulanten Pflegedienst ausgeübt. Die Pflege eines hilfsbedürftigen Menschen teilt sich grundsätzlich in zwei Pflegegebiete: die Grundpflege und die medizinische Pflege. Während die medizinische Pflege alle Tätigkeiten umfasst, die mit der medizinischen Versorgung eines Patienten zu tun hat, die durch Pflegepersonal ausgeführt werden, umfasst die Grundpflege nur Tätigkeiten, die mit der Körperhygiene und dem Ankleiden, sowie der Ordnung des Umfelds des Patienten zu tun haben. Einen Patienten zu waschen, vollständig oder teilweise, ihn anzukleiden oder auszukleiden, die Mundhygiene, die Tätigkeiten rund um die körperlichen Ausscheidungen, das Betten machen sind Tätigkeiten der Grundpflege. Die Grundpflege darf von Hilfspersonal durchgeführt werden, während die medizinische Pflege nur von examiniertem Personal durchgeführt werden darf. Über sämtliche pflegerischen Tätigkeiten jedoch ist eine Dokumentation zu führen.
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