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Gewinnverwendung

Die Gewinnverwendung findet weniger im Bereich der privaten Krankenversicherung statt, sondern eher bei Versicherungsverträgen anderer Sparten wie beispielsweise der Lebensversicherung oder im Bereich Kapitalanlagen. Hier hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss die Wahl, in welcher Form er seine Gewinnanteile erhalten möchte, das heißt, er entscheidet sich bereits bei Vertragsabschluss für eine Variante der Gewinnverwendung. Die Gewinne können auf einem Konto gutgeschrieben und verzinst werden. Sie werden dann nach dem Laufzeitende des Vertrages zusammen mit der angesparten Summe ausgezahlt. Die zweite Variante ist die Verrechnung der Beiträge. Dafür werden die Gewinnanteile, die sich aus dem laufenden Vertrag ergeben, auf die Beiträge angerechnet. Dadurch ändert sich die Versicherungssumme nicht, die am Ende des Vertrags ausgezahlt wird, jedoch fallen die Beiträge immer niedriger aus, je länger der Vertrag läuft.

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