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Gesundheitsuntersuchung

Die Gesundheitsuntersuchung steht jedem Versicherten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre zu. Sie wird von den Krankenkassen übernommen, da sie das Ziel hat, eventuell auftretende Krankheiten bereits im Frühstadium zu erkennen, insbesondere Herzkrankheiten oder Stoffwechselerkrankungen. Auch eine jährliche Gesundheitsuntersuchung ist möglich, muss dann aber vom Versicherten selbst finanziert werden. Auch die Überprüfung des Impfstatus muss selbst bezahlt werden und ist nicht Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung. Sollten keine akuten Beschwerden und Verdachtsdiagnosen vorliegen, müssen auch vom Patienten gewünschte Ultraschalluntersuchungen der inneren Organe selbst bezahlt werden. Gleiches trifft für ein selbst gewünschtes EKG und sämtliche Laboruntersuchungen zu. Sämtliche Untersuchungsmethoden jedoch, die der Arzt im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung für notwendig hält, müssen von der Krankenkasse übernommen werden.

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