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Gesundheitsstrukturgesetz

Das Gesundheitsstrukturgesetz wird in der Abkürzung GSG genannt. Im Jahre 1993 trat es in Kraft. Das Gesundheitsstrukturgesetz dient der Sicherung und Strukturverbesserung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt besteht das GSG aus 35 Artikeln. Diese werden im Sozialgesetzbuch im einzelnen festgesetzt und bei Bedarf angepasst. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz sollen die Kosten gedämpft werden, wodurch die Ausgaben der GKV gesenkt werden sollten. Ein angemessenes Preisleistungsverhältnis sollte entstehen. Um die Beiträge stabil zu halten müssen jedoch immer wieder Leistungen gekürzt werden. Im Gesundheitsstrukturgesetz wird auch das Budget für Arzneimittel geregelt. Auch die Zuzahlungen, die vom Einzelnen zu leisten sind, werden im GSG geregelt. Die Gesundheitsreformen, die zum Januar 2009 vorgenommen wurden, entsprechen mit den einheitlichen Beiträgen für die GKV dem Gesundheitsstrukturgesetz.

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