Die aktuellen Bestimmungen und Änderungen in den Gesetzen rund um das Gesundheitswesen sind im Gesundheitsreformgesetz festgehalten. Sämtliche alten Reformen müssen sofort entnommen werden, wenn sie an Gültigkeit verlieren und durch neue Reformen ersetzt worden sind. Das neue und aktuelle Gesundheitsreformgesetz trat zum 1. Januar 2009 in Kraft. Hier wurde festgelegt, dass ab sofort bundesweit einheitlich ein gleicher Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben wird. Dieser richtet sich nach einem festen Prozentsatz des Einkommens der bundesweit gültig ist. Der Gesamtbeitrag liegt bei 14,9 Prozent. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teilen sich diesen Betrag wie bisher auch, jedoch beträgt der Arbeitnehmeranteil nun 7,9 Prozent und der Arbeitgeberanteil beträgt 7,0 Prozent. Mit gleichem Datum wurde der Gesundheitsfond eingeführt, in welchen nun sämtliche Beiträge eingezahlt werden und prozentual auf die Krankenkassen aufgeteilt werden.
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