Veränderungen der Rahmenbedingungen der Krankenversicherungen durch das Gesetz nennt man in Deutschland Gesundheitsreform. Die Reform zielt in der Regel darauf ab, dass Veränderungen in der Finanzierung medizinischer Leistungen unternommen werden. Die Gesundheitsreform diente früher der Einbeziehung größerer Bevölkerungsgruppen und der Ausweitung von Leistungen. In den letzten Jahren bewirkte sie jedoch einzig, dass der Beitragssatz relativ stabil gehalten werden konnte, es im Gegenzug aber immer mehr zu Einschränkungen der übernommenen Leistungen und zu wesentlich höheren Zuzahlungen durch die Versicherten kam. Ein Aushöhlen der Leistungen bei gleichbleibendem Beitragssatz war somit die Folge, zunehmende Eigenleistungen in Form von privaten Zusatzversicherungen wurden zu einer Notwendigkeit. Mit der Gesundheitsreform von 2010 soll eine Basis für den Umbau des Gesundheitssystems begründet und das Gesundheitssystem grundlegend erneuert werden. Ob dieses Vorhaben gelingt, ist fraglich, sicher ist jedoch, dass es heute wichtiger denn je ist, private Vorsorge zu treffen und sich gerade als gesetzlich Versicherter für den Abschluss privater Zusatzversicherungen zu entscheiden, die nicht ausgehöhlt werden können.
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