Jeder Arbeitnehmer kann seinen Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf seiner Lohnsteuerkarte ablesen als auch auf seiner Gehaltsabrechnung. Der Gesamtversicherungsbeitrag beinhaltet einzeln aufgeschlüsselt die Beiträge, die an die Sozialversicherung gezahlt wurden. Zu den Sozialversicherungen zählen die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung als auch die Rentenversicherung sowie die Pflegeversicherung für den Arbeitnehmer. Der Gesamtversicherungsbeitrag wird dem Arbeitnehmer nicht ausgezahlt - der Arbeitgeber behält diesen vom Gehalt direkt ein und ist verpflichtet, diesen pünktlich an die Sozialversicherungsträger zu überweisen. Auf der Lohnsteuerkarte kann der Arbeitnehmer einsehen, wie hoch der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im gesamten Kalenderjahr ist, auf der Gehaltsabrechnung ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für den laufenden Kalendermonat einzusehen. Die Lohnsteuerkarte dient als Nachweis für das Finanzamt und wird dem Arbeitnehmer nach Abschluss eines Kalenderjahres ausgehändigt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die neue Lohnsteuerkarte für das Folgejahr pünktlich beim Arbeitgeber einzureichen.
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