Die Geringverdienergrenze beläuft sich derzeit auf 400 Euro im Monat. Sie musste vom Gesetzgeber im Sinne der sozialen Gerechtigkeit eingeführt werden. Die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer werden grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen. Für einen Geringverdiener mit einem Einkommen bis zu vierhundert Euro im Monat würde dies jedoch eine unzumutbare Härte bedeuten und somit sind Arbeitnehmer bis zur Geringverdienergrenze von den Sozialabgaben befreit. Die Arbeitgeber übernehmen Pauschalbeträge zur sozialen Absicherung ihrer Arbeitnehmer. Schwierig wird es jedoch, wenn der Arbeitgeber auch Sonderzahlungen auszahlt wie beispielsweise Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder aber Bonuszahlungen. Sämtliche Sonderzahlungen werden nämlich mit angerechnet und so kann es sein, dass der Arbeitnehmer mit Sonderzahlungen doch über der Geringverdienergrenze liegt. Die Beträge, die oberhalb der Geringverdienergrenze liegen, sind von daher versicherungspflichtig.
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