Nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall wird in der Regel Genesungsgeld gezahlt. Der Versicherte erhält es in den meisten Fällen vom ersten Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum zehnten Tag. Die Zahlung des Genesungsgeldes erfolgt allerdings nur dann, wenn der Versicherte weiterhin krank geschrieben ist. Wie hoch das Genesungsgeld ausfällt, hängt vom vereinbarten Krankenhaustagegeld ab. Wenn der Versicherte ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 100 Euro pro Tag vereinbart hat, so bewegt sich das Genesungsgeld in gleicher Höhe. Wenn die Krankschreibung zehn Tage überschreitet, weil der Versicherte weitere Genesungszeit in Anspruch nehmen muss, so wird ab dem 11. bis zum 20. Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ein Genesungsgeld in Höhe von fünfzig Prozent gezahlt. Ab dem 21. Tag nach der Krankenhausentlassung erhält er ein Genesungsgeld von 25 Euro pro Tag - sollten 100 Euro pro Tag der Berechnung zugrunde liegen, dies einschließlich bis zum 100. Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.
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