Von einerGefahrenerhöhung ist die Rede wenn das Versicherungsrisiko des Versicherungsnehmers zu Lasten der Versicherungsgesellschaft steigt. Versicherungsnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, ihrer privaten Krankenversicherungen Änderungen mitzuteilen, die eine Relevanz auf das Versicherungsverhältnis mit sich bringen. Dies betrifft zum Beispiel Umstände, die zu einer Gefahrenerhöhung führen können. Ein Sportler, der von Fitness auf Extremsport umsteigt, den er in seiner Freizeit betreibt, muss die Versicherungsgesellschaft davon in Kenntnis setzen, denn Extremsportler unterliegen einer höheren Gefahrengruppe. Auch bei Berufswechsel, sofern ein Wechsel in einen Beruf erfolgt, der sich in den Risiken deutlich vom zuvor ausgeübten Beruf unterscheidet, muss gemeldet werden. Ein selbstständiger IT-Experte, der plötzlich als Dachdecker arbeitet, unterliegt in seiner neuen beruflichen Tätigkeit einer Gefahrenerhöhung.
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