Zahnärzte sind Mediziner und so wie Ärzte ihre Gebührenordnung haben, an die sie sich halten müssen, liegt eine solche Gebührenordnung auch für Zahnärzte vor. Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist auf der Webseite der Ärztekammer für Zahnärzte veröffentlicht, wird regelmäßig aktualisiert und ist für den Bürger einsehbar. Die Leistungen, die von Zahnärzten erbracht werden, müssen von den Krankenkassen bis auf den Eigenanteil finanziert werden. Von daher muss im Sinne der Allgemeinheit sichergestellt werden, dass Zahnärzte hier nicht Honorare verlangen, die ihnen als angemessen erscheinen, sondern realistische Honorare, die sich in einem gewissen Rahmen bewegen. Auch bei Leistungen, die der Patient privat zahlen muss, ist der Zahnarzt verpflichtet, sich an einen gewissen Honorarrahmen zu halten, denn das Verhältnis zwischen Preis und Leistung für den Patienten muss angemessen sein. Bei vielen Leistungen im Bereich der Zahnkosmetik ist der Zahnarzt auch berechtigt, sein eigenes, ihm als angemessen erscheinendes Honorar zu verlangen, jedoch muss er konkurrenzfähig bleiben. Die Gebührenordnung für Zahnärzte legt die Richtlinien für die Gebühren fest, die verlangt werden dürfen.
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