In der Bevölkerung herrscht häufig leider die falsche Meinung, dass Ärzte und Zahnärzte den Krankenkassen jeweils die Beträge in Rechnung stellen, die sie für angemessen halten. Dies ist so nicht richtig. Der Arzt gilt zwar als Dienstleister, aber er erhält in der Regel sein Geld von der Krankenversicherung des Patienten. Damit nicht jeder Arzt seine eigene Gebührenordnung erstellt, die letztlich zu Lasten der Krankenkassen und damit der Allgemeinheit der Versicherten ausfallen könnte, gibt es die Gebührenordnung für Ärzte. Durch diese Gebührenordnung für Ärzte darf der Arzt nicht das Entgelt verlangen das er für angemessen hält, sondern das, was im Rahmen der Gebührenordnung vorgeschrieben ist für die entsprechend erbrachte Leistung. Bietet er Leistungen an, die ohnehin privat finanziert werden müssen, hat er etwas mehr Spielraum, jedoch muss auch hier die Leistung im Verhältnis zum Preis stehen. Die Landesärztekammer veröffentlicht auf ihrer eigenen Webseite die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte, die eingesehen werden kann. Hier wird ein Richtwert vorgegeben. Der Arzt darf höhere Gebühren verlangen, jedoch ist auch die Steigerung der Gebühren vorgeschrieben und hierbei müssen mehrere Faktoren Berücksichtigung finden.
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