Gärtner, Floristen und alle Unternehmer sind nach dem Krankenversicherungsgesetz der Landwirte versicherungspflichtig. Das Krankenversicherungsgesetz der Landwirte nennt sich in der Abkürzung KVLG. Die hierunter fallenden Berufsgruppen, auch Landwirte, sind Pflichtmitglieder in der Gartenbau-Krankenkasse. Die Gärtnerkrankenkasse war früher eine Ersatzkasse zur Gartenbau-Krankenkasse, allerdings ist auch die Gärtnerkrankenkasse eine Krankenkasse für die gesetzliche Krankenversicherung. Ein Wechsel machte also höchstens Sinn, wenn Prozentpunkte am Versicherungsbeitrag eingespart werden konnten. Die Gärtner-Krankenkasse hat inzwischen mit der Techniker Krankenkasse fusioniert. Angehörige der genannten Berufsgruppen können somit nicht mehr wechseln. Die jetzt allein zuständige Krankenkasse für Landwirte, Floristen und Gärtner ist die Gartenbau-Krankenkasse. Unter besonderen Umständen können Landwirte und Angehörige dieser Berufsgruppe sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen.
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