Ein Rentner, der die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Pflichtversicherung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt, kann sich in verschiedenen Fällen als Freiwilliger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, muss man eine Vorversicherungszeit erfüllen, das heißt man muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieser Zeit in einer GKV versichert gewesen sein. Fälle, in denen sich ein Rentner auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern kann, sind beispielsweise, dass der Rentner auch in der Zeit vor dem Erhalt der Rente freiwillig Versicherter bei der GKV war oder dass er mindestens ein Jahr vor dem Renteneintritt zum Beispiel durch ein Beschäftigungsverhältnis in der GKV versichert war. Wer ferner im Erwerbsleben freiwillig Versicherter bei der Gesetzlichen war, weil er mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, der bleibt auch als Rentner weiterhin Versicherter der GKV, allerdings mit der Einschränkung, dass er für Arbeitseinkommen, Versorgungsbezügen und sonstige Einkommen als Selbstständiger den vollen Beitragssatz zahlen muss.
(Stand der Zahlen 01/11)
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