Einige Berufsgruppen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dazu zählen Polizeivollzugsbeamte, Zeitsoldaten, aber auch Soldaten auf Zeit und Vollzugsbeamte beim Bundesgrenzschutz. Personen in diesen Berufsgruppen können eine ärztliche Behandlung durch einen Truppenarzt in Anspruch nehmen. Die Behandlung erfolgt dabei kostenlos für die jeweiligen Patienten. Auch Wehrpflichtige können während ihrer Wehrzeit freie Heilfürsorge beim Truppenarzt in Anspruch nehmen. Sollte der Behandlungsbedarf über die freie Heilfürsorge hinausgehen, haben die Patienten Anspruch auf Beihilfe im Rahmen der Beihilfevorschriften. Auch Angehörige der Personen, die durch die freie Heilfürsorge versichert sind, können die Beihilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen.
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