Gesetzlich Krankenversicherte bekommen seit der Einführung des Zahnersatz-Festzuschuss-Systems feste Zuschüsse zu Kronen, Brücken und Prothesen. Vor jeder Behandlung im Bereich des Zahnersatzes muss ein Heil- und Kostenplan (HKP) aufgestellt und von der Krankenkasse genehmigt werden, um den Patienten über seinen anfallenden Eigenanteil zu informieren. Die Zuschüsse orientieren sich an der Diagnose des Zahnarztes, also der vorliegenden Situation im Mund des Patienten, wobei es den Krankenkassen beim Zahnersatz um eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung des Versicherten geht und nicht um die schönste. Der Zuschuss für festsitzenden Zahnersatz in Form einer Krone fällt in die Befundklasse eins, da es sich beim Setzen einer Krone um einen Zahn handelt, der erhaltungswürdig ist. Je nach Art der Krone fallen verschieden hohe Kosten an und der Zuschuss liegt bei 0 % (ca. 120 €) bis 30 % (ca. 156 €), das heißt der Eigenanteil errechnet sich aus den Kosten für die ausgewählte Kronenart abzüglich des Zuschusses. Dabei bleibt es dem Patienten selbst überlassen, welche Kronenart er wählt, da er den höheren Eigenanteil für eine bessere Versorgung als die Grundversorgung sowieso selbst tragen muss. Eine andere Art des festsitzenden Zahnersatzes, nämlich die Brücke, gehört in die Befundklasse zwei. Zur Befundklasse drei zählt der herausnehmbare Zahnersatz, solange mehr als drei Zähne im Kiefer des Patienten vorhanden sind. Sind nur noch drei oder weniger eigene Zähne im Kiefer, so greift die Befundklasse vier. Kommt es zu einer Härtefallentscheidung, wird dem Patienten der doppelte Zuschuss gewährt oder je nach sozialer Stellung noch mehr. Der Festzuschuss Zahnersatz betrifft allerdings nur gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte haben je nach gewähltem Tarif Anspruch auf höhere Leistungen durch ihre Krankenversicherung. Hier gibt es keinen Festzuschuss, sondern die private Krankenversicherung übernimmt einen Prozentsatz der Kosten, wie er im Versicherungsvertrag vereinbart wurde, wobei der Patient sich hier auch ruhig für hochwertigen Zahnersatz entscheiden darf.
(Stand der Zahlen 01/11)
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