Im Rahmen der Krankenversicherung spielen auch Fahrkosten eine Rolle. Denn Patienten, die unter einer Krankheit leiden oder aber auch infolge eines Unfalls Untersuchungen und Behandlungen beim Arzt oder in Krankenhäusern wahrnehmen müssen, müssen selbstverständlich auch die Fahrten zum Krankenhaus oder zum Arzt und natürlich auch wieder nach Hause unternehmen. In vielen Fällen ist es dem Patienten auch gar nicht möglich selbst zu fahren und es muss auf einen Krankentransport oder einen Taxidienst zurückgegriffen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt jedoch in der Regel nur Fahrkosten, die aus Fahrten entstehen, die beispielsweise durch den Rettungsdienst unmittelbar im Rahmen eines Unfalls entstehen. Durch die private Krankenversicherung kann man sich aber auch für andere Fahrkosten absichern. So sind auch regelmäßige Krankenhausbesuche inkludiert oder auch der Krankenrücktransport aus dem Ausland. Bei gesetzlich Versicherten werden die Fahrkosten nur bei chronischem Leiden übernommen, wie beispielsweise einer Niereninsuffizienz, wenn der Patient mehrfach wöchentlich zur Dialyse gefahren werden muss.
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