Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen jeweils bis zu einem bestimmten Termin an die Krankenkasse überwiesen werden. Die jeweilige Fälligkeit der Krankenversicherungsbeiträge wird von der Krankenversicherung festgelegt. Diese informiert den Zahlungspflichtigen selbstverständlich bei Vertragsabschluss über die Fälligkeit der Krankenversicherungsbeiträge, sodass dieser genau weiß, bis wann er die Beiträge jeden Monat einzuzahlen hat. Üblicherweise wird der 1. Werktag im Monat dafür herangezogen. Bis zu diesem Tag müssen die Beiträge überwiesen sein. Unternehmen, die die Gehälter an ihre Mitarbeiter aber erst Mitte des Monats auszahlen und daher auch erst zur Monatsmitte über die genauen Versicherungsbeiträge Bescheid wissen, müssen zum Fälligkeitstag bereits eine Abschlagszahlung leisten. Bei der privaten Krankenversicherung muss der Beitrag vom Versicherten selbst an die Krankenversicherung überwiesen werden. Dabei wird beim Abschluss des Vertrages ebenfalls ein bestimmter Tag vereinbart, an dem die Krankenversicherungsbeiträge fällig sind.
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