Beim Auftreten einer Beschwerde bzw. einer Krankheit ist der Hausarzt in der Regel der erste Ansprechpartner für Patienten. Sobald aber festgestellt werden konnte, um welche Krankheit es sich handelt, wird oft auch eine fachärztliche Versorgung notwendig. Denn der Hausarzt ist nicht für alle Fachbereiche der Medizin ausgebildet und verweist den Patienten somit an einen entsprechenden Facharzt, der den Patienten behandeln kann. Der Facharzt hat für sein Fachgebiet ein spezielles Studium abgeschlossen und kann dadurch weiterführende Diagnosen stellen und über die entsprechenden Therapiemöglichkeiten entscheiden. Innerhalb einiger Fachgebiete gibt es auch noch weitere Spezialisierungen. Die fachärztliche Versorgung zählt zu den vertraglich geregelten Leistungen, die die Krankenkassen erbringen müssen, wenn eine entsprechende Verdachtsdiagnose durch den behandelnden Hausarzt vorliegt und der Patient an einen Facharzt überwiesen wurde. Durch eine private Krankenkasse können aber oft auch noch spezielle Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden.
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