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Ermächtigung Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte werden auf ambulanter Ebene in der Regel von sogenannten Vertragsärzten behandelt. Bei medizinischer Unterversorgung einer Region können jedoch auch andere Ärzte ermächtigt werden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Die Ermächtigung der Krankenversicherung erfolgt durch einen Zulassungsausschuss, der sich aus der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung und einem Gremium der Krankenkassen zusammensetzt. Auch bei einer drohenden Unterversorgung kann eine solche Ermächtigung der Krankenversicherung im Rahmen der Vorhinderung einer Unterversorgung erfolgen. Der Zulassungsausschuss legt insbesondere fest, wo, wie lange und in welchem Ausmaß ein Arzt im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung tätig sein darf. Auch die Ermächtigung von ausländischen Medizinern und Krankenhausärzten ist möglich.

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